Nach seiner Entführung im Jahr 1971 versuchte der ALDI-Chef Theo Albrecht
gerichtlich durchsetzen, dass das Lösegeld als Betriebsausgabe anerkannt wird. Etwa die Hälfte der gezahlten sieben Millionen konnte nicht sichergestellt werden. Immerhin durfte er die Summe in seiner Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen.