Da ein bestimmungsgemäß durchgeführter kollaborierender Arbeitsprozess Kollisionsrisiken zwischen einem Roboter und Personen einschließt, bestand die Aufgabe darin, die Beanspruchungseffekte durch Kollision so zu begrenzen, dass nur geringe, tolerable Verletzungsschweren/Verletzungsrisiken auftreten können. Als tolerable Schwere einer Verletzung gelten hiernach ausschließlich solche Beanspruchungen der Haut und der darunter liegenden Gewebe, bei denen es nicht zu tieferem Durchdringen der Haut und des Gewebes mit blutenden Wunden kommen kann. Frakturen oder anderweitige Schäden des Muskel-Skelett-Systems müssen ausgeschlossen sein.
Freitag, 10. Juli 2009
Wie sehr darf ein Roboter seine menschlichen Kollegen beschädigen?
Es gibt Fragen, die fallen mir einfach nicht von alleine ein. Wie diese, die das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Krankenkassen gerade beantwortet hat: