Donnerstag, 22. Dezember 2011

Altbewährt

Den bisher lustigsten Artikel zum ernsten Thema Sicherungsverwahrung habe ich gerade in der Passauer Neuen Presse gefunden.
Sicherungsverwahrung - ein umstrittenes Konzept

Die Idee der Sicherungsverwahrung ist keine Erfindung aus jüngster Zeit. Bereits 1794 sprach sich Ernst Ferdinand Klein, Initiator des preußischen Landrechts, dafür aus, dass "Diebe und andere Verbrecher, welche ihrer verdorbenen Neigungen wegen des gemeinen Wesens gefährlich werden könnten, auch nach ausgestandener Strafe, des Verhafts nicht eher entlassen werden, als bis sie ausgewiesen haben, wie sie sich auf eine ehrliche Art zu ernähren im Stande sind"
Unsere heutige Sicherungsverwahrung beruht auf dem "Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher" vom 24. November 1933, wonach Mehrfachtäter in Verwahrung genommen werden konnten. Nach einer grundlegenden Überarbeitung galt es bis vor kurzem.

Stimmt halt alles nicht so richtig. Klingt aber irgendwie. Den Bogen vom Einsperren hausierender Bettler bis zu den Verwahrten heute (die ja in der Regel nach dem "Modell Hannibal Lecter" gezeichnet werden) zu spannen, das ist schon gewagt! Und dann, 1933, war da nicht irgendwas? Aber dann wird's richtig kryptisch: Keine Ahnung, welche grundlegende Überarbeitung gemeint ist und warum das Gesetz plötzlich nicht mehr gelten soll! Neun Worte, so viele Fragen ...