Zunächst einmal ist es richtig, dass Arbeitnehmer oder Beamte, die für ihre Dienste bereits bezahlt werden, die Nutzung ihrer dienstlich hergestellten Werke durch den Arbeitgeber oder Dienstherrn hinnehmen müssen (§ 43 Urheberrechtsgesetz).
Das ist natürlich richtig und gilt auch beispielsweise für Patente, die Angestellte in den Forschungsabteilungen der Industrie entwickeln. Insofern Open Access die Freiheit der Wissenschaftler einschränkt, mit ihren Ergebnissen zu tun, was ihnen beliebt, bringt es sie in die Position eines x-beliebigen Beschäftigten: Der Chef bezahlt ihn und gibt ihm die Werkzeuge, mit denen er etwas herstellt, was ihm dann auch nicht gehört. Wo kämen wir hin, wenn Bauarbeiter das Haus beanspruchen könnte, das sie gebaut haben? Gehören etwa die Handys den Fabriksklaven, die sie in Asien zusammensetzen? Niemanden wundert das, nur bei Wissenschaftlern ist es ein Skandal.