Mittwoch, 13. Juni 2018
Fun fact # 30: Pressefreiheit
Die Angestellten des französischen Rundfunks ORTF durften im Frühjahr 1968 nicht über inländische Streiks, Proteste und Unruhen berichten. Selbst der Generalstreik, der im Mai begann, tauchte in der Berichterstattung kaum auf. Gegen die Anweisungen des Informationsministeriums, dem der ORTF direkt unterstand, traten die Beschäftigten in Streik. 72 von ihnen wurden später deswegen entlassen.