Die Zahl der Menschen, deren Rentenansprüche den Sozialhilfesatz unterschreiten oder die wegen Krankheit oder Behinderung als arbeitsunfähig gelten, ist massiv gestiegen. Die Quote lag im Jahr 2005 bei 0,93 Prozent der Bevölkerung, im Jahr 2016 bei 1,55 Prozent. Am höchsten ist der Anteil in den Stadtstaaten wie Hamburg, dort bezogen auf die Altersgruppe 8,1 Prozent.
Quelle: Portal Sozialpolitik