Die "bestehenden Gesetze" (noch so eine Phrase) hält der Innenminister bekanntlich für nicht ausreichend zur "Terrorabwehr". Auch deshalb veranstaltete das BMI am Wochenende eine internationale Konferenz bei Berlin, an der die Innenminister der G 6 - Staaten (USA, S, UK, I, F, D) teilnahmen. Man wolle "den Rechtsrahmen für die Bekämpfung des internationalen Terrorismus nur gemeinsam fortentwickelt". Ich war auf die Konferenz am 1. November aufmerksam geworden, als Wolfgang Schäuble in einer Rede sagte:
Beispielsweise entspricht die strikte Trennung zwischen Völkerrecht im Frieden und Völkerrecht im Krieg den neuen Bedrohungen nicht mehr. Und auch die Einordnung von Terroristen in das System des humanitären Völkerrechts, das von der Unterscheidung zwischen Kombattanten und Nicht–Kombattanten ausgeht, bereitet Schwierigkeiten.
Leider hat man mich zu der Pressekonferenz in Werder trotz meiner wiederholten Bitte nicht eingeladen. In der Presse ist heute kaum etwas Konkretes zu erfahren. Verhandelt wurde über erleichterte Abschiebungen von Verdächtigen, einen besseren Informationsaustausch zwischen den "Sicherheitsbehörden", "Lösungsansätze zur Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Nutzung von elektronischen Kommunikationssystemen insbesondere durch die Online-Durchsuchung", "der Ausbau der guten Zusammenarbeit unter den Nachrichtendiensten".
Ende der Durchsage. Konkretes weiß scheinbar niemand. (Am besten noch Stefan Krempl bei HEISE.) An dem Symposium nahmen auch Wissenschaftlern und Experten aus sieben Nationen teil - leider habe ich keine Ahnung, welche.
In der Junge Welt bemüht sich Rainer Rupp, Schäubles Ausspruch auf der Pressekonferenz
Die, die sagen, Guantánamo ist nicht die richtige Lösung, müssen bereit sein, darüber nachzudenken, was die bessere Lösung ist.
zu skandalisieren – was ausgerechnet daran schlimm sein soll?
Auch Ulla Jelpke, die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, hat deshalb für die kommende Woche eine Debatte im Innenausschuss des Bundestags beantragt:
Wer sich so äußert wie Schäuble, der lässt kaum einen Zweifel daran, dass er Guantanamo zumindest für einen legitimen Versuch hält, den Terror zu bekämpfen.
Mich schockiert viel mehr des Ministers instrumentelles Verständnis von Grundrechten:
Zu den fundamentalen Menschenrechten gehört aber auch das Recht der Unschuldigen auf Sicherheit.
Wo hat eigentlich der Jurist Schäuble dieses angebliche Recht auf Sicherheit niedergelegt gefunden? Ich kann mir lebhaft vorstellen, wie die "Güterabwegung" ausgehen wird, wenn dieses "Recht auf Sicherheit" dem Recht auf ein öffentliches Verfahren beispielsweise entgegen steht.