Bundesgerichtshof entscheidet im Streit um Kennzeichen mit dem Bestandteil "VOLKS"
Der VW-Konzern klagt nämlich seit zehn Jahren gegen Autohändler, die mit der kostbaren Silbe Werbung für ihre Reifen machen. Mit der heutigen Entscheidung des
BGH hat VW einen ersten Erfolg erzielt.
Anders als das Oberlandesgericht hat der Bundesgerichtshof nicht ausgeschlossen, dass die Zeichen "Volks-Inspektion", "Volks-Reifen" und "Volks-Werkstatt" die bekannte Marke der Klägerin verletzen. Bekannte oder sogar berühmte Marken verfügen über einen weiten Schutzbereich. Dies hat zur Folge, dass bei der Verwendung anderer Zeichen ein weiter Abstand zu der bekannten Marke eingehalten werden muss.
Gut gemacht, BGH! Das Urheberrecht wird nun einmal gesellschaftlich nützlich werden - wenn VW als nächstes die unerlaubte Verwendung von "Volks-Gemeinschaft" verbieten lassen wird.