Das Leben geht mit der Fußfessel geregelt weiter – es darf sogar gearbeitet werden!
Zitiert wird in der Meldung auch Klaus Jansen, Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), nämlich mit:
Wichtig wäre eine Fußfessel insbesondere auch für die weitere Überwachung von Sexualstraftätern.Wenn das Zitat stimmt, zeugt es davon, dass Kriminalbeamter Jansen nicht weiß, wie die Funküberwachung funktioniert. Denn selbst, wenn demnächst "Bewegungsprofile" von den Trägern erstellt werden könnten (wie es der baden-württembergiscge Gesetzesentwurf vorsieht), bleibt die Frage, wie denn die Polizisten vor den Bildschirmen reagieren, wenn sich etwa eine Pädophiler einem Kindergarten nähert. Einen Streifenwagen schicken? Ihn bei nächster Gelegenheit einsperren? Per Fernsteuerung ein potenzhemmendes in seinem Körper freisetzen?