Wie genau das Leistungsschutzrecht aussehen soll, ist mehr als ein halbes Jahr später immer noch völlig unklar. Auf Nachfrage von Message, wie es in der Praxis aussehen kann, sagt Christoph Keese: Wir treten im Moment für ein Leistungsschutzrecht ein. Dieses Recht liegt dann beim Verlag. Der Verlag kann dann entscheiden, was er damit machen will, etwa indem er sagt: 'Wir möchten, dass unsere Inhalte kostenlos zur Verfügung stehen.' Genauso könnte er sagen: 'Wir möchten die Rechte an der gewerblichen Nutzung kostenpflichtig machen.' "
Einer extremen, aber durchaus möglichen juristischen Intepretation zufolge hieße das: auch das Setzen eines Links kann der Verlag untersagen - beziehungsweise sich bezahlen lassen.