Bis 2005 bearbeiteten Verwaltungsgerichte Sozialhilfe-Angelegenheiten. Mit den Arbeitsmarktreformen durch die Hartz-Gesetze wurden Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zur Grundsicherung verschmolzen und die Sozialgerichte zuständig. 2005, als die Hartz-Reformen in Kraft traten, wurden jährlich in ganz Deutschland nur etwa 11.000 Fälle entschieden, die die Grundsicherung zum Gegenstand hatten. Fünf Jahre später waren es 154.000 Fälle. Anders gesagt: Die Zahl der Urteile hat sich vervierzehnfacht.Die Sendung lässt sich unter "Audio on demand" auch herunterladen.
Eine unklare Rechtslage, das verbreitete Gefühl, die Verwaltungsakte seien ungerecht, und Behörden, die Widersprüche von Arbeitslosen pauschal ablehnen - all das führt immer noch zu einem historischen Höchststand der Eingangszahlen.
Sonntag, 18. März 2012
Langsame Mühlen
Gestern lief im Deutschlandfunk bei Hintergrund ein neuer Beitrag von mir über überlange Gerichtsverfahren und auch die Überlastung der Sozialgerichte seit den Hartz-Gesetzen.