Freitag, 22. Mai 2009

Biosozialpolitik - diesmal: Justiz und Sozialarbeit

Mecklenburg-Vorpommern hat als erstes Flächenland seit Oktober 2007 damit begonnen, die bislang als selbstveständlich geltende Trennung von sozialen Diensten (zu denen Gerichtshilfe, Bewährungshilfe und Führungsaufsicht gehören) und Justizvollzug aufzuheben. Justizvollzug und soziale Dienste gehören inzwischen im Ministerium zu einer Abteilung. Das wertet die sozialen Dienste nicht nur auf, es soll vor allem die Zusammenarbeit zwischen Justizvollzugsanstalt ud Bewährungshilfe sicherstellen. Die Ministerin plant weiter ein Überwachungskonzept für besonders rückfallgefährtdete Sexual- und Gewaltstraftäter, bei dem Polizei und Bewährungshelfer Hand in Hand arbeiten sollen, was den Zugriff auf die Datenbank für beide Seiten einschließt.

(...) Durch die Föderalismusreform ist der Strafvollzug gerade Sache der Länder geworden. Derzeit erarbeiten sie entsprechende Gesetze. (...) In all den Gesetzen wird es jeweils auch einen Passus über die Zusammenarbeit zwischen Vollzug und Bewährung geben. Am weitesten geht derzeit Hamburg, wo die Zusammenarbeit verpflichtend sein soll. Rechtlich schwierig ist daran, dass die Justizministerien allein für den Strafvollzug zuständig sind, die Zuständigkeit für den Entlassenen also sozusagen am Gefängnistor aufhört.

Frank Pergade, FAZ am 20. 5. 2009